299,00 €
Ausbildung für Brandschutzhelfertrainer nach DGUV Information 205-023.
Seine Ernennung erfolgt gem. Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) § 10 „Erste Hilfe und sonstige Notfallmaßnahmen“, der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A 2.2 „Maßnahmen gegen Brände“ und der DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“.
Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V. (DGUV) hat gemeinsam mit verschiedenen Brandschutzverbänden und -Vereinigungen die Anforderungen an den Ausbilder von Brandschutzhelfern definiert, um sicherzustellen, dass das Erlernte in sicherer Art und Weise umgesetzt werden kann.
Ausbilder von Brandschutzhelfern können zum Beispiel sein:
Personen mit abgeschlossenem Hochschul- oder Fachhochschulstudium in der Fachrichtung Brandschutz
Brandschutzbeauftragte mit Prüfungsnachweis
Fachkräfte für Arbeitssicherheit mit entsprechender Ausbildung im Brandschutz
Mitglieder der Feuerwehr, wie z. B. Freiwillige Feuerwehr, Werk- und Berufsfeuer-
wehr mit mindestens erfolgreich abgeschlossenem Lehrgang „Gruppenführer“
bzw. „Gruppenführerin“
Mit diesem Seminar lernen Sie, wie Sie die theoretische Ausbildung gestalten können. Eine Unterweisung an einem Löschtrainer und Übungslöschern bildet den Abschluß des Seminars.
Sie erhalten eine individualisierbare Powerpoint-Schulungspräsentation sowie ein Zertifikat. Positionieren Sie sich und Ihre Dienstleistungsqualität mit dieser Trainerausbildung.
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Bei den abgebildeten Produkten handelt es sich um Beispiele. Die Größenverhältnisse der Produkte vermitteln, obwohl sie nebeneinander abgebildet sind, nicht die tatsächlichen Unterschiede in den Abmessungen. Änderungen und Irrtümer vorbehalten. Abweichungen von abgebildeten Produkten sind möglich. Stand Januar 2024.