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Ausbildung – Zur befähigten Person für Druckgefährdungen (gem. BetrSichV)

249,00 

zzgl. MwSt. / inkl. Mittagessen, Getränken und Unterlagen

Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) in ihrer Fassung vom 01.06.2015 umfasst erstmalig die Anforderungen an die befähigte Person. Diese waren zuvor in der technischen Regel TRBS 1203 geregelt. Mit der Aufnahme dieser Anforderungen in die Betriebssicherheitsverordnung werden sie damit rechtsverbindlich. Aus diesem Grund muss die befähigte Person isoliert ausgebildet werden. Terminlich liegt die Schulung so, dass Sie diese mit dem Lehrgang „Sachkunde fahrbare Geräte“ verbinden können.

Die befähigte Person nach BetrSichV § 2 (6) in Verbindung mit dem für den Bereich Feuerlöscher anzuwendenden Anhang 2 Abschnitt 4 Nr. 3 prüft Druckbehälter und deren drucktragende Ausrüstungsteile auf ihre Betriebssicherheit, um Druckgefährdungen zu vermeiden.

Zielgruppe.

Sachkundige für tragbare Feuerlöscher mit entsprechendem Nachweis.

Dauer.

1 Tag von 09:00 h bis ca. 16:00 h

Ort.

Feuerschutz Jockel - Jägerwald 26-30 - 42897 Remscheid

Abschluss.

Zertifikat

Ihr Nutzen.

+ Sie erhalten eine fundierte herstellerunabhängige Ausbildung zur befähigten Person
+ Sie absolvieren einen Lehrgang in einem ISO-zertifizierten Unternehmen

Voraussetzung.

Gem. BetrSichV muss eine mindestens 1-jährige Tätigkeit im Bereich der Wartung von tragbaren Feuerlöschern vorliegen. Demzufolge kann die Ausbildung zur befähigten Person frühestens 9 Monate nach der abgeschlossenen Ausbildung zum Sachkundigen erfolgen.

Kursinhalt.

+ Brandschutz- und sicherheitstechnische Grundlagen für tragbare Feuerlöscher
+ Gesetze, Verordnungen und Regeln
+ Anforderungen an die sicherheitstechnische Prüfung
+ Druckgeräterichtlinie PED
+ Ortsbewegliche Druckgeräte TPED
+ Abschlussprüfung nach BetrSichV