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Lehrgänge für Druckerhöhungsanlagen (Trennstationen) und Füll- und Entleerungsstationen zur Löschwasserversorgung nach DIN 14462 (von der Konzeption bis zur fachgerechten Abnahme)
Feuerlösch- und Löschwasseranlagen sind Einrichtungen des vorbeugenden Brandschutzes und dienen der Brandbekämpfung zur Rettung und dem Schutz von Personen (siehe DIN EN 1717). Sind solche Anlagen unmittelbar an die Trinkwasserinstallation angeschlossen unterliegen sie besonderen Anforderungen, um die Trinkwasserqualität aufrecht zu erhalten. Mit der DIN 1988 Teil 600 werden bereits Ausführung und Anschluss von Trinkwasserinstallationen in Verbindung mit Feuerlösch- und Brandschutzanlagen geregelt.
Mit der aktuellen Trinkwasserverordnung (TrinkwV), die am 19. Dezember 2019 in Kraft getreten ist, werden die Anforderungen zur Pflicht. Die AVB Wasser führt aus, dass Löschwasseranlagen nur mittels einer Sicherungseinrichtung mit der Trinkwasserinstallation verbunden sein dürfen.
Auf Seiten des Brandschutzes berührt die Trinkwasserverordnung die Betreiber von Objekten mit Wandhydranten. Betreiber haben dafür zu sorgen, dass Wasser, das keine Trinkwasserqualität hat, nicht zurück ins Trinkwassernetz fließen darf. Durch den Einbau einer so genannten „Sicherheitseinrichtung“, zum Beispiel in Form einer Trennstation, kann der hygienische Anschluss einer Wandhydrantenanlage an das Trinkwassernetz sichergestellt werden (nach Tabelle 1 DIN 1988/600).
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Bei den abgebildeten Produkten handelt es sich um Beispiele. Die Größenverhältnisse der Produkte vermitteln, obwohl sie nebeneinander abgebildet sind, nicht die tatsächlichen Unterschiede in den Abmessungen. Änderungen und Irrtümer vorbehalten. Abweichungen von abgebildeten Produkten sind möglich. Stand Januar 2024.