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Jahresunterweisung – Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten

480,00 

zzgl. MwSt.

Jahresunterweisung Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten gemäß DGUV Vorschrift 1.

Gemäß § 12 ArbSchG, § 9 der Betriebssicherheitsverordnung und § 4 der DGUV Vorschrift 1 hat der Unternehmer die Pflicht, die Versicherten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, insbesondere über die mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungen, regelmäßig zu unterweisen.

Dies gilt auch für Elektrofachkräfte, welche aufgrund ihres Tätigkeitsfeldes besonderen Gefahren ausgesetzt sind.

Mit einer entsprechenden Unterweisung können Unfälle auf ein Minimum reduziert werden.
Der Richtwert für diese Unterweisung ist jährlich. Die Unterweisung sollte dokumentiert werden.

 

Die Anmeldungen laufen direkt über das BZI in Remscheid.

Jahresunterweisung für Elektrofachkräfte

 

Zielgruppe.

Elektrofachkräfte oder Elektrofachkräfte für festgelegte Tätigkeiten.

Dauer.

1 Tag, von 08:00 Uhr bis ca. 16:00 Uhr

Ort.

BZI Remscheid, Wüstenhagener Str. 18–26

Abschluss.

Teilnahmebescheinigung

Ihr Nutzen.

+ Aktuelles Fach- und Normenwissen
+ Bessere Erkennung und Einschätzung von Gefahren und Reduzierung von Unfällen
+ Sie absolvieren einen Lehrgang in einem ISO-zertifizierten Unternehmen

Voraussetzung.

Als Teilnehmer haben Sie eine Ausbildung als Elektrofachkraft und verfügen über eine Sachkundeausbildung in den Bereichen, in denen Sie tätig sind.

Kursinhalt.

+ Grundlagen der Elektrotechnik und Arbeitssicherheit im Elektrobereich
+ Rechtliche Grundlagen
+ Gefahren und Wirkungen des elektrischen Stroms
+ Schutzmaßnahmen
+ Elektrotechnische Anforderungen
+ Messen elektrischer Größen der Schaltungstechnik
+ Praktische Ausführung von Elektroarbeiten