480,00 €
Jahresunterweisung Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten gemäß DGUV Vorschrift 1.
Gemäß § 12 ArbSchG, § 9 der Betriebssicherheitsverordnung und § 4 der DGUV Vorschrift 1 hat der Unternehmer die Pflicht, die Versicherten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, insbesondere über die mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungen, regelmäßig zu unterweisen.
Dies gilt auch für Elektrofachkräfte, welche aufgrund ihres Tätigkeitsfeldes besonderen Gefahren ausgesetzt sind.
Mit einer entsprechenden Unterweisung können Unfälle auf ein Minimum reduziert werden.
Der Richtwert für diese Unterweisung ist jährlich. Die Unterweisung sollte dokumentiert werden.
Die Anmeldungen laufen direkt über das BZI in Remscheid.
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Bei den abgebildeten Produkten handelt es sich um Beispiele. Die Größenverhältnisse der Produkte vermitteln, obwohl sie nebeneinander abgebildet sind, nicht die tatsächlichen Unterschiede in den Abmessungen. Änderungen und Irrtümer vorbehalten. Abweichungen von abgebildeten Produkten sind möglich. Stand Januar 2024.