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Ausbildung zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten nach der Unfallverhütungsvorschrift „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ DGUV V3.
In vielen Bereichen der Brandschutztechnik fallen bei der Inbetriebnahme, Instandhaltung und Instandsetzung elektronische Tätigkeiten an, die bisher nur ausgebildeten Elektroinstallateuren vorbehalten waren. Daher mussten Servicebetriebe oft eigens hierfür qualifizierte Fachleute einsetzen.
Durch die geänderte Handwerksordnung wird diese Doppelbelastung nun vermieden und es ist mit entsprechender Zusatzausbildung möglich, dass Mitarbeiter festgelegte Tätigkeiten an elektrischen Bauteilen, im Zusammenhang mit ihrer eigentlichen Kerntätigkeit durchführen dürfen. Das macht ihre Einsatzfähigkeit flexibler und eröffnet neue Tätigkeitsbereiche.
In diesem Seminar erhalten Sie die Befähigung, bestimmte „festgelegte“ elektrotechnische Arbeiten fachgerecht und sicher auszuführen. Die erworbenen Kenntnisse müssen in einer praktischen und theoretischen Prüfung nachgewiesen werden.
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Bei den abgebildeten Produkten handelt es sich um Beispiele. Die Größenverhältnisse der Produkte vermitteln, obwohl sie nebeneinander abgebildet sind, nicht die tatsächlichen Unterschiede in den Abmessungen. Änderungen und Irrtümer vorbehalten. Abweichungen von abgebildeten Produkten sind möglich. Stand Januar 2024.