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Die ASR A 2.2 konkretisiert die Vorschriften der Arbeitsstättenverordnung hinsichtlich des betrieblichen Brandschutzes. Wird die ASR A 2.2 umgesetzt, kann der Betreiber die Vermutungswirkung für sich geltend machen und davon ausgehen, dass er die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung erfüllt.
Der Bedarf an Feuerlöschern und an weiteren Brandschutzmaßnahmen richtet sich nach der betrieblichen Brandgefährdung. Diese wird innerhalb einer Gefährdungsbeurteilung gem. § 3 Arbeitsstättenverordnung und der ASR A 2.2 ermittelt. Die ASR A 2.2 unterscheidet zwischen normaler und erhöhter Brandgefährdung. Die Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung ist daher wichtiger Dreh- und Angelpunkt für den betrieblichen Brandschutz.
Ohne die nötige Fachkunde wird die Erstellung einer solchen Gefährdungsbeurteilung für den Arbeitgeber bzw. den Betreiber zur unüberwindbaren Aufgabe. Mit unserem 2-tägigen Seminar vermitteln wir Ihnen, wie Sie Ihren Kunden hierbei umfassend beraten können, und Sie erfahren, was Sie bei der Erstellung einer solchen Beurteilung für Ihren Kunden beachten müssen.
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Bei den abgebildeten Produkten handelt es sich um Beispiele. Die Größenverhältnisse der Produkte vermitteln, obwohl sie nebeneinander abgebildet sind, nicht die tatsächlichen Unterschiede in den Abmessungen. Änderungen und Irrtümer vorbehalten. Abweichungen von abgebildeten Produkten sind möglich. Stand Januar 2024.